Terms of service
Verkauf nur an Gewerbetreibende
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VON HIPPEL GmbH Nikolaus-Otto-Straße 4 in 19061 Schwerin
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen.
Ergänzend gelten die Bedingungen für Miete und die Bedingungen für Kauf der VON HIPPEL GmbH. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, wenn nichts
anderes ausdrücklich vereinbart ist.
2.2 Muster und Materialproben sind vorbehaltlich der Lieferfähigkeit unserer Vorlieferanten; somit sind Abweichungen von Mustern und Materialproben kein Grund für Reklamationen oder berechtigen den Kunden vom Vertrag zurück zutreten.
2.3 Aufträge gelten generell erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen und es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4 Nachträgliche Änderungen am Vertragsgegenstand auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach Aufwand berechnet.
2.5 Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop und in unseren Druckerzeugnissen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dient lediglich als Anregung für die gestalterische Umsetzung beim Kunden. Alle Abbildungen unserer Produkte zeigen diese zum Zeitpunkt ihrer Herstellung bzw. zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung. Spätere technische und sonstige Änderungen behält sich die VON HIPPEL GmbH vor.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Es gelten bei Vertragsschluss die vereinbarten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich eine Frei-Haus-Lieferung, (kostenlose Anlieferung) vereinbart. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.
3.3 Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
3.4 Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. zusätzliche Montagearbeiten werden zusätzlich zu einem angemessenen Preis in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.
3.5 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
3.6 Zahlungen werden an die Von Hippel GmbH, Schwerin geleistet. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Es gelten immer die Zahlungskonditionen, die in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind. Sollte keine anderweitige Vereinbarung getroffen sein, gelten die Zahlungskonditionen unserer AGB. Ausgehandelte Sonderpreise und Rabatte gelten nur bei vertragsgemäßer Bezahlung. Bei Zahlungsverzug gelten die Preise laut Katalog/Preisliste und bei Sonderanfertigungen gelten die Angebotspreise ohne Rabatt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger, rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diese sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
3.7 Bei Aufträgen unter € 55,00 wird ein Zuschlag berechnet. 3.8 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders geregelt worden ist, bei Warenanlieferung ab Lieferwerk oder Lager.
4. Lieferung
4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Material an Lieferung, Krieg, Aufruhe usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2 Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Lehnt der Kunde die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Verkaufspreises zu verlangen.
4.3 Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden keinerlei Nutzen.
4.4 Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk verlassen hat.
4.5 Beim Versenden des Vertragsgegenstandes, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
4.6 Bei Mietschaustücken gehen die Transportkosten für Hin- und Rückfracht zu Lasten des Kunden. Rücksendungen haben frei Haus zu erfolgen, wenn nichts anders vertraglich vereinbart wurde.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Anlieferung unverzüglich auf Vollzähligkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Beschädigungen sofort anzuzeigen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zurvollständigen Zahlung des Kaufpreises.
5.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der
Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahr-lässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7. Montagearbeiten/Reparaturen
7.1 Die Montage von Gegenständen erfolgt nur gegen ausdrücklichen Zusatzauftrag und setzt für die Montage ausreichend vorbereitete Räume voraus. Erforderliche Vorbereitungsarbeiten sind nicht von uns geschuldet und werden gegebenenfalls nach Beauftragung gesondert berechnet. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
7.2 Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.3 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreis-listen zu vergüten.
7.4 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur dann verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
8. Gewährleistung
8.1 Wir leisten Gewähr für neu hergestellte Sachen für die Dauer von 12 Monaten; für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8.2 Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen bei Kauf und bei Vermietung innerhalb von 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausge-schlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden.
8.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
8.4 Bei gemieteten Gegenständen sind Ansprüche des Kunden wegen anfänglicher Mängel gem. § 536a BGB ausgeschlossen. Dem Kunden wird empfohlen, eine intensive Prüfung der Mietgegenstände nach Erhalt vorzunehmen.
9. Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Auf- und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.
10. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
10.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
10.2 Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.
10.3 Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
10.5 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Auskünfte und Beratung
Alle mündlichen oder schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Diese stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Kunde wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
12. Grundsätzlich gilt der Figuren-Knigge für die Handhabung unserer Ware.
13. Allgemeines
13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
13.2. Bei Auslandslieferverträgen ist nach unserer Wahl auch das Gericht der Hauptstadt des Landes zuständig, die dem Käufer jeweils mitgeteilt werden.
13.3 Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Wir weisen
darauf hin, dass wir Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
13.4 Alleiniger Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der derzeitige Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Kunden ist Schwerin.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.